Verfahrensdokumentation

      Verfahrensdokumentation (VFD)                            


Warum eine VFD?

Im Vorfeld zu einer Betriebsprüfung wird von der Finanzbehörde die Verfahrensdokumentation angefordert, um dem Betriebsprüfer eine effektive Prüfung der digitalen Steuerunterlagen zu ermöglichen.


Wer muss eine VFD haben?

Jeder steuerpflichtige Unternehmer muss eine Verfahrensdokumentation vorlegen können.
Für die Erstellung ist allein der Unternehmer verantwortlich.


Was passiert wenn keine VFD vorhanden?

Wenn bei einer Betriebsprüfung keine oder nur eine mangelhafte Verfahrensdokumentation vorgelegt wird, kann der Betriebsprüfer die Buchhaltung verwerfen. Der Gewinn könnte abweichend von der Steuererklärung mittels Zuschätzungen ermittelt werden. Erhebliche Nachzahlungen und Strafzinsen sind für Ihr Unternehmen möglich.
 
 

Inhalt einer VFD

Eine Verfahrensdokumentation gibt einen Überblick über die IST-Abläufe der steuerrelevanten Geschäftsprozesse, Daten und Ablagesysteme in einem Unternehmen. 
Die Verfahrensdokumentation besteht aus folgenden fünf Bereichen:

1.      Allgemeine Beschreibung

2.      Anwenderdokumentation

3.      Technische Systemdokumentation

4.      Betriebsdokumentation

5.      Grafische Darstellung der steuerrelevanten Verfahren



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